Wenn Einkommensteuererklärung nervt – wir machen es leicht

Die Regeln und Formulare rund um die Einkommensteuer ändern sich regelmäßig – viele empfinden es als mühsam, sich allein dadurch zu kämpfen. Gleichzeitig sind viele Steuerberaterkanzleien stark ausgelastet und können neue Einkommensteuerfälle nur begrenzt annehmen.


Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater – strukturiert, rechtssicher und mit möglichst wenig Aufwand für Sie. Die Abrechnung erfolgt für Sie wie gewohnt nach der Steuerberatervergütungsverordnung, es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Auch organisatorisch haben Sie keinen Mehraufwand, da Sie einen festen Ansprechpartner für alle Fragen und Unterlagen haben.


So erhalten Sie persönliche Begleitung und zugleich die fachliche Sicherheit einer Steuerberaterkanzlei.




Professionelle, verständliche Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung

Private Mandantinnen und Mandanten, die ihre Einkommensteuererklärung mit professioneller Hilfe erstellen möchten, stellen sich oft Fragen: Werden alle steuerlichen Möglichkeiten genutzt? Sind meine Daten gut geschützt? Habe ich einen verlässlichen Ansprechpartner, der erreichbar ist und verständlich erklärt?


Mir ist wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen: verständliche Erklärungen, Nutzung aller für Sie relevanten steuerlichen Möglichkeiten und eine Ansprechpartnerin, die erreichbar ist und mitdenkt. Datenschutz, vertrauliche Behandlung und absolute Diskretion im Umgang mit Ihren Unterlagen sind für mich ebenfalls selbstverständlich.


Mein Anspruch ist es, nicht nur Aufgaben zu übernehmen, sondern ein vertrauensvoller, transparenter und langfristiger Partner zu sein.


Im Bereich „Über mich“ können Sie mehr über meinen beruflichen Werdegang erfahren und sich selbst von meiner Qualifikation überzeugen. Auf Anfrage sende ich Ihnen gerne meine Referenzen und Zeugnisse zu.

Über mich

Typische Fälle für die Abgabe der Einkommensteuererklärung:

Neben der freiwilligen Abgabe von Einkommensteuererklärung, die oft mit einer Steuererstattung einhergehen, gibt es einige Fälle, die eine verpflichtende Abgabe erforderlich machen. Diese sind insbesondere:

  • Arbeitnehmer


    • Eingetragener Lohnsteuerfreibetrag (z.B. hohe Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung; ausgenommen bestimmte Pauschbeträge).
    • Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr (z.B. Mieteinnahmen, andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug).
    • Steuerfreie Lohnersatzleistungen über 410 Euro jährlich (z.B. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld).
    • Bestimmte Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnern (z.B. III/V oder IV/IV mit Faktor) oder Einzelveranlagung eines Partners.
    • Mehrere Arbeitsverhältnisse mit Steuerklasse VI oder „S“-Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung (z.B. wegen sonstiger Bezüge).
    • Abfindung mit Fünftelregelung oder ohne Lohnsteuereinbehalt.
    • Kapitalerträge oder Krypto-Geschäfte ohne bereits abgeführte Abgeltungsteuer.
    • Festgestellter Verlustvortrag aus Vorjahren.
    • Aufforderung zur Abgabe durch das Finanzamt (z.B. nach Kontrollmitteilungen, Erbschaft oder Schenkung)
  • Unternehmer

    Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler müssen zwingend jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, unabhängig von der Höhe des Gewinns oder Umsatzes.
  • Rentner

    • Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt (z.B. 12.096 Euro für Ledige im Jahr 2025, künftig etwas höher).
    • Wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte erzielt werden, etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Betriebsrenten oder Hinzuverdienst aus Arbeit.
    • Wenn das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.
    • Wenn durch Rentenerhöhungen, zusätzliche private oder betriebliche Renten oder den Tod des Ehepartners der bisherige Freibetrag überschritten wird.
Unsere Expertise erstreckt sich auf Einkommensteuererklärungen für:

Darüber hinaus sind wir offen für neue Herausforderungen – sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Vorteile für Sie

  • Fachliche Expertise aus vielen Jahren Arbeit mit Unternehmen und Privatmandanten
    Seit vielen Jahren begleite ich Privatpersonen und Unternehmen in ganz unterschiedlichen Situationen – vom angestellten Arbeitnehmer bis hin zu Unternehmern mit komplexeren Einkünften. Diese Erfahrung hilft mir, auch anspruchsvolle Sachverhalte im Blick zu behalten und bei einfacheren Fällen pragmatische Lösungen einzusetzen, die Zeit und Kosten sparen.
  • Flexible Arbeitsweise
    Ich unterstütze Sie vollständig digital oder, wenn gewünscht, auch persönlich vor Ort und gehe dabei auf Ihre individuellen Wünsche und Abläufe ein.
  • Fester Ansprechpartner - kurze Wege, klare Antworten
    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie versteht und mitdenkt. Statt jedes Jahr jemand Neuem erneut Ihr Leben, Ihre Belege und Ihre Fragen zu erklären, sprechen Sie immer mit einer Person, die Ihre Situation bereits kennt. So können wir schneller einschätzen, was für Sie wichtig ist – von Werbungskosten über Sonderausgaben bis zu besonderen Lebenssituationen – und Sie müssen weniger nachreichen oder doppelt erklären. Gleichzeitig entsteht mit der Zeit ein Vertrauensverhältnis, in dem Sie auch „ungewisse“ oder unangenehme Themen offen ansprechen können, weil Sie wissen: Hier sitzt jemand, der Sie ernst nimmt und an Ihrer Seite steht.
  • Weniger Steuerstress, mehr gutes Gefühl
    Mir ist bewusst: Eine Steuererklärung kostet Geld – umso wichtiger ist es, dass unsere Zusammenarbeit fachlich verlässlich und menschlich angenehm ist.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:

  • Frankfurt am Main,
  • Eschborn
  • sowie das gesamte Rhein-Main-Gebiet einschließlich des Taunus unter anderem
  • Bad Homburg,
  • Bad Nauheim,
  • Kronberg,
  • Königstein,
  • Oberursel.

Zusätzlich bieten wir unsere Leistungen bundesweit digital an.

So läuft die Erstellung Ihrer Steuererklärung
in 5 Schritten ab:

Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich
In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen, klären erste Fragen und besprechen die Rahmenbedingungen.
Vertragsabschluss mit dem Steuerberater
Sie werden als Mandant beim Steuerberater aufgenommen und erhalten die dafür erforderlichen Unterlagen. Nach deren Unterschrift und Rückversandt können wir mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung los legen.
Belegzusendung
Sie senden uns Ihre Belege digital oder in Papier zu. Auch ein persönlicher Termin mit Besprechung der Belege ist auf Wunsch möglich.
Klärung von Fragen
Wenn etwas unklar ist, melden wir uns bei Ihnen.
Erstellung, Freigabe und Versand der Steuererklärung
Ihre Steuererklärung wird erstellt und nach Ihrer Freigabe ans Finanzamt übermittelt.


Kontaktieren Sie uns jetzt

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Alle weiteren Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.